Mietenbrücke

Gemeinsam über die Corona-Krise

Schlagwort: Politik

Die Bundesregierung schickt alle in die Verschuldungsfalle

Vermieter*innen müssen deshalb hinnehmen, dass zwischen April und Juni entstandene Mietschulden von den Mieter*innen erst einmal nicht ausgeglichen werden müssen. Das kann bei manchen ein ganz schönes Loch in die Kalkulationen schlagen. Mieter*innen müssen in dieser Zeit entstandene Schulden bis in zwei Jahren wieder abbezahlt haben. Allerdings hoch verzinst.

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Maßnahmen zur Verbesserung des Mieterschutzes in Berlin für die Dauer der Corona-Krise

In einer Pressemitteilung des Berliner Senats vom 24. März heißt es: „Der Senat wird sich auch an der Erarbeitung von Maßnahmenprogrammen des Bundes zum Umgang mit Mietverzichten, Mietausfällen und Mietrückständen aktiv beteiligen und bei Bedarf eigene Hilfsangebote für Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter beschließen.“

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