In einem offenen Brief kritisieren Wissenschaftler*innen von vielen deutschen Universitäten und anderen Instituten, dass mit dem Hilfspaket zur Linderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Epidemie, große Teile der Bevölkerung in Schulden gezwungen wird.
(Zitat) „Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Kündigungen aufgrund von corona-bedingten Mietausfällen zwischen April und Juni 2020 ausschließt. Die Mietschulden bleiben aber bestehen und sollen bis Juni 2022 beglichen werden. Wer soll sie übernehmen? Wohn- und Gewerbemieter*innen werden nach dem Ende der Pandemie sicherlich nicht über ein höheres Einkommen verfügen, durch das sie die aufgelaufenen Mietrückstände abtragen könnten. Auch der Vorschlag, einen staatlichen Hilfsfond zur Übernahme der Mietschulden einzurichten, greift zu kurz.“
Es wird ein Modell entwickelt, das insbesondere Immobilienfirmen in die Pflicht nimmt und quasi eine Beweisumkehr brächte. Die Unternehmen sollen nachweisen, dass sie nicht auf Mieteinnahmen verzichten können, bevor ihnen Mieteinnahmen durch staatliche Garantien abgesichert werden. Die Wissenschaftler*innen fragen: „Warum sollte vor allem die Allgemeinheit über Steuerzahlungen für die Kosten aufkommen?“ Vielmehr müsse auch die Immobilienwirtschaft unmittelbar beteiligt werden, wenn ihnen Mietschulden erlassen werden sollen.