Vermieter*innen müssen deshalb hinnehmen, dass zwischen April und Juni entstandene Mietschulden von den Mieter*innen erst einmal nicht ausgeglichen werden müssen. Das kann bei manchen ein ganz schönes Loch in die Kalkulationen schlagen. Mieter*innen müssen in dieser Zeit entstandene Schulden bis in zwei Jahren wieder abbezahlt haben. Allerdings hoch verzinst.
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