In einer Pressemitteilung des Berliner Senats vom 24. März heißt es: „Der Senat wird sich auch an der Erarbeitung von Maßnahmenprogrammen des Bundes zum Umgang mit Mietverzichten, Mietausfällen und Mietrückständen aktiv beteiligen und bei Bedarf eigene Hilfsangebote für Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter beschließen.“
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