In einer denkwürdigen Allianz von Deutschem Mieterbund und den Immobilienwirtschaftsverbänden GdW und BBU wird gefordert, nicht nur Mieter*innen müsse jetzt geholfen werden, sondern auch den Immobilienunternehmen. Eine staatliche Absicherung von eventuell ausbleibenden Mieteinnahmen müsse über ein ›Sicher Wohnen Fond‹ geschehen, aus dem ohne Prüfung einer Bedürftigkeit ausgezahlt werden solle. Angesichts der dicken Gewinne in der Branche eine gewagte Forderung, die von der Bundesregierung klar abgelehnt wurde.

Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) titelt auf seiner Website „Wohnungswirtschaft ruft zu Solidarität auf: Denen helfen, die wirklich Hilfe benötigen“. Solidarität sei in den schwierigen Zeiten der Corona-Krise das absolute Gebot der Stunde. Es gehe jetzt darum, denen zu helfen, die aufgrund der Pandemie wirklich Hilfe benötigen, schreibt das Unternehmen. Gemeint sind damit aber nicht nur Mieter*innen, sondern genauso auch Vermieter*innen.

Zunächst wird darauf hingewiesen, dass „ein Mieter, der Hilfe benötigt, dem Vermieter mitteilen sollte, wenn er infolge der COVID-19 Pandemie zeitweise keine Miete zahlen kann.“ Vorsorglich wird angemerkt, dass „er dies im Streitfall dem Vermieter auch glaubhaft machen muss.“ Mieter*innen lesen sowas schon fast als Klageandrohung, sollten sie auch nur darüber nachdenken, die Miete zu mindern und das, obwohl dem GdW klar zu sein scheint, dass mit einem „Moratorium für die Mieterinnen und Mieter in Deutschland ein wachsender Schuldenberg“ aufgehäuft wird, „den sie möglicherweise auch später nicht bedienen können“.

Trotz dieser Einsicht wird schnell nachgelegt: Eigentlich gelte es jetzt die Immobilienunternehmen zu schützen. Das schnelle Handeln der Bundesregierung sei angesichts der aktuellen Krisensituation nur ein Teil einer Lösung. Es sei zwingend zu ergänzen, mit einem „Sicher-Wohnen-Fonds“ die Zahlungsfähigkeit der Wohnungsunternehmen abzusichern. Für die eigene Seite wird dann aber kein Wort darüber verloren, dass vielleicht auch Immobilienunternehmen sich einer Prüfung zu unterziehen hätten, ob sie Hilfeleistungen auch tatsächlich nötig haben.

Angesichts der Summe von 56 Milliarden Euro, die deutsche Aktiengesellschaften im Immobiliensektor 2019 an Dividenden an ihre Aktionär*innen ausgezahlt haben ist doch recht fraglich, ob der Staat hier ähnliche Gewinnerwartungen für das laufende Jahr garantieren sollte und ob der Begriff „Solidarfonds“ dafür so gut gewählt ist. Noch im November 2019 kündigte der drittgrößte Vermieter in Deutschland ›LEG Immobilien‹ an, statt den zunächst erwarteten 356 bis 364 Millionen Euro nun 370 bis 380 Millionen Euro Gewinn einzufahren.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht lehnt den Fonds ab. (Pressebild vom BMJ)

Wenig überraschend lehnte die Bundesjustizministerin die Einführung eines solchen Fonds ab. Christine Lambrecht entgegnete, dass Vermieter durch den Corona-bedingten Mieterschutz „nicht übermäßig belastet“ würden.

Leistungen aus einem Solidarfonds sollte es nur geben, wenn die Immobilienunternehmen auch ihrerseits bereit sind etwas beizutragen. Das Geld der Steuerzahler*innen dafür zu verwenden, Gewinne zu garantieren, ist sicherlich keine staatliche Aufgabe.

Andreas Schichel, der Pressesprecher des GdW meint „Solidarität ist in den schwierigen Zeiten der Corona-Krise das absolute Gebot der Stunde“. Wenn dieser erste Satz in seiner Presseerklärung ernst gemeint sein sollte, könnte er die Mitglieder seines Verbandes dazu auffordern, sich an der #Mietenbrücke zu beteiligen. Mit Mietabsenkungen oder Mieterlassen gegenüber Gewerbetreibenden, die unmittelbar vom staatlich verordneten Shut-Down betroffen sind, könnten Vermieter*innen nun ebenso unmittelbar ganz direkt echte Solidarität zeigen.

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